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Achenbach, Georg
ev, Kölmer, * Doblendzen > Doblendszen / Stallupönen, RB Gumbinnen 1735, + Doblendzen 1792
.
Anmerkungen:
Kölmer hatten der Herrschaft eine gewisse Geldsumme zu erlegen, Naturalien zur Verfügung zu stellen.
Sie verfügten daher über Geld und konnten Geldabgaben leisten. Sie waren freie Grundbesitzer,
die der Orden zu kölmischem (kulmischem) Recht verhalf...
So bilden Kölmer einen angesehenen Stand, weit über den Bauernstand hinaus.
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